Weiterbildung Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen oder Sachverständige im Hebammenwesen.
"Geprüfter unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen", "Geprüfte unabhängige Sachverständige im Hebammenwesen". Staatlich zertifiziert, ZFU-Nr.: 798402; gefördert von der Robert-Bosch-Stiftung.
Seminartermine
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Unabhängige/r Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen (1.060) | |
Termin: | |
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Veranstaltungsort: | Kaufbeuren/Witten |
Anmeldeschluss: | |
Teilnahmegebühr (USt befreit): | 6.995 Euro (Vergünstigt für TÜV-Quereinsteiger/innen: 4.350 Euro). Prüfungsgebühr: 230 Euro |
Mehr Infos & Anmeldung |
Fernweiterbildung über 12 Monate
In den zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen über die Ergebnisse der Erhebung von Pflegebedarf und Pflegequalität/Pflegefehler besteht ein Qualifizierungsbedarf für besonders befähigte Pflegefachkräfte, die als unabhängige Gutachter tätig sein wollen.
Bei WIFAP finden Sie den einzigen staatlich zertifizierten Fernlehrgang zur "Geprüften unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen" bzw. zur "Geprüften unabhängigen Sachverständigen im Hebammenwesen".
Neben der Pflegeversicherung gibt es weitere Aufgaben im Haftungsrecht, der Unfallversicherung, Hilfsmittelbewilligung und Berufsrecht.
Hebammen erhalten Schulung und Anleitung zum Erstellen von Gutachten im Haftungsrecht.
In der Konkurrenz mit anderen Sachverständigen haben WIFAP Absolventen einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil, weil sie nicht nur Gutachten der Pflegeversicherung bearbeiten können, sondern auch die schwierigeren, und daher besser bezahlten Gutachten im Haftungsrecht und der Unfallversicherung.
Der Lehrgang hebt sich besonders hervor durch:
- Vielfalt der erlernten Gutachtenarten (SGB XI, Entschädigungsrecht, Hilfsmittel, Berufsrecht, Haftungsrecht, Sozialhilfe)
- Begutachtung von Kindern als Teil der Ausbildung
- Pflegefachliche Orientierung
- Gut strukturiertes Konzept
- Herausragende Dozenten
- Eigens angefertigtes Lernmaterial
- Langjährige gutachterliche Erfahrung
- Im 15. Jahr Ausbildung von unabhängigen Pflegesachverständigen am WIFAP
- Individuelle Begleitung durch die Pflegewissenschaftlerin Dr. Barbara C. Terborg während der Weiterbildung, die in idealer Weise gutachterliche Expertise und pflegewissenschaftliches Wissen einbringt.
Themen
Das Erstellen von Gutachten, Literaturrecherche, Vorstellungen von Gesundheit/Krankheit, Gesetzesgrundlagen, Datenschutzbestimmungen, steuerrechtliche Grundlagen und das Verhalten eines Sachverständigen vor Gericht werden geschult. Das neue Begutachtungsassessment im Zusammenhang mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird geschult und das alte Erhebungsinstrument besprochen!
Die Besonderheit bei der Begutachtung von Kindern, psychisch Kranken und ein pflegebezogenes Assessment zur Überprüfung von Fähigkeitseinschränkungen werden vermittelt, ethische Überlegungen zur Begutachtungssituation, Rollenkonflikte durch die Erwartungen verschiedener Beteiligter sowie hilfreiche Kommunikationstechniken thematisiert.
Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenschwestern (m/w), Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern (m/w), Altenpfleger (m/w) sowie Absolventen der Pflegestudiengänge und Hebammen mit 3 Jahren Berufserfahrung. Quereinsteiger mit der Weiterbildung "Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV).
Aufbau
150 Unterrichtseinheiten in 4 Präsenzphasen an wechselnden Orten (in Witten und Kaufbeuren), insgesamt 15 Tage. Studientexte ermöglichen eine eigenständige Bearbeitung zu Hause. Umfang gesamt: 1050 Stunden (umfassende individuelle Betreuung und Anleitung durch die Kursleitung während des Jahres).
Abschluss
Zertifikat „Geprüfter unabhängiger Pflegesachverständige im Gesundheitswesen“ bzw. "Geprüfte unabhängige Sachverständige im Hebammenwesen" .
Lehrgangsgebühren
Für die Teilnahme an der Weiterbildung sind Gebühren von 6.995,- € zu entrichten. Ausgewählte Literatur sowie 5 Arbeitsdossiers sind darin enthalten, nicht aber Anreise und Unterkunft. Mit Anmeldung zur Abschlussprüfung fallen 230,- € an. Die Gebühren sind vierteljährlichen Raten zahlbar.
Für Quereinsteiger, z. B. mit der Weiterbildung "Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (TÜV)", beträgt die Lehrgangsgebühr 4.350,- € zuzüglich 230,- € Prüfungsgebühr.
(Alle Preisangaben UST befreit)
Sie haben die Möglichkeit einer Testphase von 14 Tagen nach Erhalt des ersten Schulungsmaterials.
Förderung
Es gibt die Möglichkeiten von Ermäßigung durch Bildungsschecks. Infos unter: www.bildungsscheck.nrw.de / www.arbeitsagentur.de / www.sbb-stipendien.de
In Einzelfallentscheidungen ist auch eine Förderung durch die BfA und das Arbeitsamt für Interessenten über 45 Jahren möglich mit dem Förderprogramm "WeGebAU" anhand von Bildungsgutscheinen.
Die Rentenversicherung übernimmt im Einzelfall bei gesundheitlichen Einschränkungen mit einem Bildungsschein die kompletten Seminargebühren.
WIFAP Absolventen werden aufgrund dieser umfangreichen Weiterbildung zu Pflegesachverständigen bzw. Sachverständigen im Hebammenwesen zu Bachelor-Studiengängen, sowohl bei der Hamburger Fern-Hochschule (HFH), als auch bei der Apollon Hochschule zugelassen. Sollten sich zwei oder mehrere Teilnehmer gemeinsam und zeitgleich zu einem Studium bei der Apollon Hochschule anmelden wollen, so können diese sogar einen Partnerrabatt von 10% erhalten.
Nachweis
1050 Unterrichtseinheiten (incl. Selbststudium)
Für die Teilnahme können 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.