Weiterbildung Unabhängige Teilhabeberatung § 32 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)
Zum 01.01.2018 wurde mit dem ersten Teil des SGB IX der § 32 SGB IX (BTHG) installiert, eine „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“. Sie soll zu den Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX beraten und soll bereits vor der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung stehen. Sie ergänzt die Beratung durch die Leistungsträger.
Damit ändern sich:
- Zugang des leistungsberechtigten Personenkreises
- Systemumstellung: Trennung der Leistungen
- Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege
- Wunsch- und Wahlrecht sowie Poolen
- Koordinierung der Leistungen
- Verfahrensrecht und Hilfe Bedarfsermittlung
- Soziale Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Frühförderung
- Heranziehen von Einkommen und Vermögen im Recht der Eingliederungshilfe
- Finanzielle Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderung
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als kommunikative Kompetenz
- Leistungserbringungsrecht ab 01.01.2018
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll dazu befähigen, Ratsuchende im Rahmen des SGB IX in anfallenden Fragen zu beraten. Die Erkenntnisse von Selbstrefelktion und Selbsterfahrungen werden in die Beratung eingebracht und benötigte Informationen vermittelt.
Die Weiterbildung soll Beratungskompetenzen und -methoden vermitteln und einüben. Die Beratung und Begleitung behinderter Menschen muss sich dabei inhaltlich an den Bedürfnissen der/des Ratsuchenden orientieren und nicht an denen des Beraters.
Inhalte der Weiterbildung (Curriculum)
Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen:
Modul 1:
- Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Anforderungen an die unabhängige Teilhabeberatung
- Rechtliche Grundlagen SGB V, VII, IX, X, XI, XII
- Datenschutz
Modul 2:
- Auseinandersetzung mit der eigenen Gesundheits- und Krankheitsbiographie
- Beratungsmethode: gelingende Kommunikation und klientenzentrierte Gesprächsführung
- Peer Councelling
- Mögliche Teilhabeleistungen u.a.: Versorgung mit Hilfsmitteln, Medikamenten, Ämterfragen
Modul 3:
- Vertiefung Rechtsgrundlagen Bundesteilhabegesetz
- Rollenspiele „Beratungsgespräch“
- Beratungsmethode: systematische Beratung
- Beratungsmethode: persönliche Zukunftsplanung und individuelle Hilfeplanung
- Reflexion der Arbeitsaufträge
Modul 4:
- Gesetzliche Betreuung/Patientenverfügung
- Persönliches Budget und individuelle Hilfesysteme
- Individuelle Hilfeplanung
- Reflexion in der Gruppe
Modul 5:
- Reflexion in der Gruppe
- Zugangswege der Beratung in stationären Einrichtungen
- Förderung der Bekanntheit des Beratungsangebotes durch Netzwerkarbeit
- Beratungsschwerpunkte setzen
Die Module umfassen 15 Tage mit insgesamt 150 Unterrichtseinheiten (UE), á 45 Minuten. Sie finden jeweils zwischen Donnerstag 9.00 Uhr bis Samstag 15.00 Uhr bzw. Freitag 9.00 Uhr bis Sonntag 15.00 Uhr mit 30 UE je Modul statt.
Teilnahmevoraussetzungen zur Weiterbildung
Die Weiterbildung richtet sich an Interessierte aus Pflege- und Sozialberufen. Sie sollten Interesse an einer individuumzentrierten Organisation und Gestaltung von Hilfeleistung haben und sich mit den Grundsätzen einer an der Selbstbestimmung orientierten Behindertenhilfe identifizieren.
Absolventen der WIFAP-Weiterbildung zur/zum „unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen (WIFAP)“ werden die ersten beiden Module anerkannt; ein Quereinstieg ab Modul 3 ist nur für WIFAP-Sachverständige auf Wunsch möglich.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Formloses Anschreiben, aus dem die Motivation und angestrebte berufliche und/oder persönliche Perspektive hinsichtlich der Weiterbildung ersichtlich sind
- Ausführlicher Lebenslauf
Die Zulassung erfolgt durch die Institutsleitung anhand der Informationen aus den oben genannten Bewerbungsunterlagen und gilt für die Teilnahme der gesamten Weiterbildung.
Termine:
Aktuell keine Termine
Kosten:
Die Lehrgangsgebühr pro Person beträgt für den gesamten Weiterbildungszeitraum 3.375 €. Die Teilnahmekosten ab Modul 3 für WIFAP-Absolventen betragen 2.205 € (umsatzsteuerbefreit).
Ort der Weiterbildung
Forschungs- und Entwicklungszentrum FEZ
der Universität Witten/Herdecke
Alfred-Herrhausen-Str. 44
58455 Witten
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat, welches berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Teilhaberater/in (WIFAP)“ zu führen.
Nachweis
150 Unterrichtseinheiten
Für die Teilnahme können 20 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender
angerechnet werden.