Die MDK-Überprüfung

Die Pflegedokumentation im Rahmen der Pflegebegutachtung durch den MDK

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit unterliegt Begutachtungsrichtlinien, die genau beschreiben, welche Leistungen in welchem Umfang im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit anerkannt werden können. Das Ziel dieses Seminars ist es, den Inhalt der Begutachtungsrichtlinien zu vermitteln. Auf Grundlage der genauen Kenntnisse der Begutachtungsrichtlinien soll dann erarbeitet werden, was in einer Pflegedokumentation enthalten sein sollte. Darüber hinaus soll die Bedeutung einer ausreichenden und fachlichen Begründung für pflegerische Interventionen, die den zeitlichen Rahmen der Begutachtungsrichtlinien überschreiten, berücksichtigt werden.

Themen

Zielgruppe

Pflegende in der ambulanten Versorgung.

Termine für Inhouse-Schulung auf Anfrage.

Referentin

Dr. Barbara C. Terborg, ehemals Reisach, MScN